Regeln für
den At Large Vorstands-Wahl-Prozeß 2000
ICANN befindet sich im Prozeß der Wahl von
fünf Vorstandsmitgliedern, basierend auf der Wahl von global
registrierten Internetnutzern. Die folgenden Regeln für der
Wahlablauf wurden zusammengetragen aus Beschlüssen des ICANN
Vorstandes und den Empfehlungen des Wahlkomitees.
Für die Auslegung der Regeln, den Hintergrund
zur Entwicklung und die Gedanken die dahinter stehen, schauen
Sie sich bitte folgendes Material an
Yokohama
Vorstandsbeschlüsse (16. Juli 2000) (englisch)
Cairo Vorstandsbeschlüsse
(20. März 2000) (englisch)
Empfehlungen des Wahlkomitees
(8. Juli 8, 2000) (englisch)
Hintergrundinformationen
für Kandidaten (8. Juli 2000) (englisch)
·
Empfehlungen des Mitgliedschafts-Beratungskomitees
(26. Mai 1999) (englisch)
·
Gesammeltes Hintergrundmaterial
zur At Large Mitgliedschaft (englisch)
·
Häufig
gestellte Fragen (FAQ)
·
Richtlinien bezüglich ICANN
At Large (englisch)
1. Regionale Wahl. Die Wahl der fünf At Large
Direktoren wird regional durchgeführt, wie in den ICANN Richtlinien
festgelegt. Ein Kandidat wird in der Region geführt, deren
Staatsbürgerschaft er/sie inne hat. Deshalb wird die At Large
Wahl in 5 einzelnen Wahlen in 5 getrennten Bezirken ausgetragen,
wobei ein Kandidat als Gewinner aus jedem Bezirk hervortreten
wird.
2. Datenschutz. ICANN wird die persönlichen
Daten, die mit dem Mitgliedsbewerbungsformular übermittelt
wurden, nur für Zwecke bezüglich der At Large Mitgliedschaft
und der Wahl von At Large Direktoren nutzen. Persönliche Daten,
die von den Bewerbern und Mitgliedern übermittelt wurden,
werden nicht verkauft oder an externe Personen, Firmen oder
Organisationen übertragen, oder für irgendwelche kommerziellen
Zwecke genutzt.
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Regeln für die Wahlphase
(1. Oktober – 10. Oktober)
|
1. ICANN wird das Alternative (auch bekannt
als "Preferential" or "Single-Transferable")
Wahlsystem für die Durchführung dieser Wahl nutzen. Die Mitglieder
werden die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Präferenzen
aufstellen („1“ für die erste Präferenz, „2“ für die zweite,
usw.). Die Mitglieder könne so viele oder wenig Kandidaten
aufstellen wie sie möchten. Die Stimmen werden bezüglich ihrer
ersten Präferenzen ausgezählt (die „1“ten). Wenn an dieser
Stelle ein Kandidat die absolute Mehrheit (50% + 1) erreicht
hat, ist er/sie gewählt. Wenn nicht, wird der Kandidat mit
wenigsten Stimmen gestrichen. Die gestrichenen Kandidatenstimmen
werden den Kandidaten der nächsten Präferenz zugeschlagen
(die „2“ten). Die Stimmen werden neu ausgezählt um zu bestimmen,
ob irgendein Kandidat die absolute Mehrheit hat. Wenn nicht
wird der Streichungsprozeß wiederholt, bis ein Kandidat die
Mehrheit erreicht.
2. Im Falle eines Gleichstandes wird der Kandidat mit höchsten
Anzahl an ersten Präferenzen (die „1“ten) ausgewählt. Im Falle
eines Gleichstandes bei der Anzahle der ersten Präferenzen
wird der Kandidat mit der größten Anzahl zweiter Präferenzen
(die „2“ten) ausgewählt und so weiter durch die aufeinander
folgenden Präferenzen, so lange wie nötig. In dem höchst unwahrscheinlichen
Fall, daß zwei Kandidaten exakt die selbe Anzahl an Stimmen
erhalten wird die Wahl durch einen Münzwurf, beaufsichtigt
durch die Wahlaufsicht und das Überwachungskomitee, entschieden.
3. Die At Large Mitglieder werden ihre Stimmzettel
online über eine gesicherte Schnittstelle, bereitgestellt
durch den ausgewählten Anbieter, abgeben können und müssen
ihre Mitgliedsnummer, das Paßwort und die PIN angeben, um
zu wählen. (Um die vom Wahlausschuß bereitgestellt Beschreibung
des Onlinewahlsystems anzusehen klicken Sie hier.)
4. Es wird eine unabhängiges Überwachungs-
und Aufsichtsgremium, bestehend aus 3-7 gut qualifizierten,
unparteiischen und ihre persönlichen Fähigkeiten einbringenden
Personen geben, das die Wahl kontrollieren und überwachen
wird. Das Überwachungs- und Aufsichtsgremium wird Zugriff
auf alle notwendigen Informationen haben, um die Zuverlässigkeit
und Integrität der Wahl bescheinigen zu können.
5. Umfang der Überwachung und Beaufsichtigung.
Die Rolle des Überwachungs- und Aufsichtsgremiums wird es
sein Fragen zu stellen, um die Gültigkeit des Wahl- und Auswahlprozesses
festzustellen und Frage und Beschwerden bezüglich der Gültigkeit
des Prozesses entgegen zu nehmen und zu untersuchen.
Folgend Themen können möglicherweise vom Überwachungs- und
Aufsichtsgremium erwogen werden: (a) Prüfung des Mitglieder/Wähler
Registrierungsprozesses und die Rolle der Stimmberechtigten;
(b) Prüfung des Designs des Wahlsystems, der Beriebssoftware,
und der Ausführungsverfahren des Anbieters des Onlinewahlsystems;
(c) Monitoring der eigentlichen Wahl, Tabellarisierung von
Ergebnissen und der Bekanntgabe von Resultaten durch ICANN-Autoritäten;
(d) Annahme von Kommentaren und Fragen und, wenn angemessen,
Untersuchung und Beantwortung der Fragen; und (e) wenn angemessen,
Herausgabe öffentlicher Statements.
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Regeln für die Wählerinformations- und Dialogphase
(9. September – 10. Oktober)
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1. ICANN wird die Kommunikation zu allen Kandidaten
auf eine gleiche Basis stellen.
2. ICANN wird eine informierende Webseite auf
der Basis des grundlegenden Formates, das in der Mitglieder-Nominierungs-Phase
spezifiziert wurde, für jeden Kandidaten bereitstellen.
3. Währen der Wählerinformations- und Dialogphase
wird ICANN ein öffentliches Frage & Antwort Forum für
die Kandidaten bereitstellen. Im Frage & Antwort Forum
werden aktivierte Mitglieder die Möglichkeit haben, wahlbezogene
Fragen an die Kandidaten zu stellen. Jeder Kandidat hat die
Möglichkeit seine Beteiligung im Forum dadurch niedrig zu
halten, indem er/sie entscheidet, ob er/sie jede Frage beantwortet
und wie.
4. Die Kandidaten werden keinen Zugriff auf
At Lage Mitglieder-, Wählerlisten oder E-Mail-Adressen haben.
Währen der Wählerinformations- und Dialogphase wird ICANN
wöchentlich E-Mail-Updates regional an die At Large Mitglieder
versenden, mit Erinnerungen über den Wahlprozeß und mit links
zu den Kandidaten-Webseiten.
5. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bis zu
10 Fragen im Frage & Antwort Forum zu stellen. Die Fragen
sollten so kurz wie möglich gehalten bleiben.
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Regeln für die Mitglieder-Nominierungs-Phase
(1. August – 8. September)
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1. Eine Einzelperson, die von den Mitgliedern
nominiert werden möchte, muß die ICANN über seinen/ihren diesbezüglichen
Wunsch informieren. Die Einzelperson muß die folgenden Informationen
einreichen:
·
Name
·
Land der Staatsbürgerschaft
·
Wohnort
·
Physikalische Adresse und Telefonnummer
·
E-Mail Adresse
·
Arbeitgeber
·
Eine Darstellung, die die Qualifikationen und
Erfahrungen der Einzelperson darlegt, insbesondere diejenigen,
die relevant sind zu (a) den technischen und administrativen
Verantwortlichkeiten ICANNs und (b) seine/ihre Führungsrolle
und Strategieebene.(250 Wörter)
·
Informationen, die wesentliche
ICANN-bezogene Interessen zeigen (100 Wörter), einschließlich
eines Nachweises von:
·
Beschäftigungs- und Beratungsverhältnissen
·
Besitz- oder Investitionsinteressen in ICANN-nahen
Geschäftsbereichen
·
offizielle Positionen in ICANN-nahen
Geschäftsbereichen oder Organisationen
·
Hintergrundinformationen, persönliche
Erklärungen, URL oder andere Informationen, die der/die Kandidat/In
in Zusammenhang mit seinem/ihrem Namen auf der ICANN-Webseite
bekanntgeben möchte. (400 Wörter)
·
Ob die Einzelperson ein Amtsinhaber
einer nationalen Regierung oder einer multinationalen Entität
ist, die durch Vertrag oder einer anderen Vereinbarung zwischen
Nationalregierungen gegründet wurde, wie einem gewählten Amtsinhaber
oder einem Angestellten einer Regierung oder multinationalen
Entität. (50 Wörter)
2. Der letzte Termin, zu dem eine Einzelperson ICANN über
seinen/ihren Wunsch der Nominierung durch die Mitglieder informieren
muß, ist der 14. August.
3. Für jede Person, die eine Mitgliedernominierung wünscht,
wird ICANN eine Webseite mit den Informationen in Nummer 1
der Richtlinie, außer der physikalischen Adresse, Telefonnummer
und E-Mail Adresse (es sei denn, dieses wird von der Person
gewünscht), bereitstellen. Die Seiten werden aufgelistet auf
einer gemeinsame Seite, die nach geographischen Regionen gegliedert
ist.
4. ICANN liefert eine CGI-Schnittstelle, die jedem Allgemeinen
Mitglied erlaubt, seine/ihre Unterstützung für einen mitgliedernominierten
Kandidaten durch die Eingabe seiner/ihrer Mitgliedsnummer,
Paßwort und PIN-Nummer, zu signalisieren.
5. Jedes At Large Mitglied wird in der Lage
sein, die Unterstützung für einen mitgliedernominierten Kandidaten
seiner/ihrer geographischen Region bekanntzugeben. Ein Mitglied
kann während des Miglieder-Nominierungs-Prozesses seine Unterstützung
zu jeder Zeit ändern.
6. ICANN schickt periodisch E-Mail Mitteilungen
an die Allgemeinen Mitglieder. Diese enthalten die Namen der
Einzelpersonen, die die Mitgliedernominierung ersuchen, und
weisen die Mitglieder auf die Webseiten der Kandidaten hin.
7. Um bei der abschließenden Wahl berücksichtigt
zu werden, muß eine Person, die die Mitgliedernominierung
anstrebt, folgende Bedingungen erfüllen:
(a) Unterstützung von 2% der Allgemeinen Mitglieder in seiner/ihrer geographischen
Region, oder 20 Mitglieder, je nachdem was größer ist; und
(b) Unterstützung von Einwohnern aus mindestens zwei (2) Ländern;
(Abhängig von einer absoluten Begrenzung auf 7 Kandidaten
pro Region; beinhaltet sowohl die vom Nominierungs-Komitee
Nominierten als auch die Mitgliedernominierten Kandidaten,
außer wenn es zu einem Gleichstand kommt, in welchem die Zahl
der die Schwelle überschreitenden Kandidaten die Zahl der
vorhandenen Nominierungen übersteigt. In diesem Fall werden
alle Kandidaten mit Gleichstand an der Wahl teilnehmen.)
Die mindestens notwendige Anzahl an Unterstützungen, die notwendig
ist, um sich für die Mitgliedernominierung zu qualifizieren
wird am Ende der Mitglieder-Nominierungs-Periode berechnet
(das heißt, am Endtermin für Unterstützungen und Aktivierungen,
um Mitternacht des 8. September UTC/GMT).
8. Der Mitglieder-Nominierungs-Prozess wird beendet durch
die Bekanntgabe des abschließenden Stimmzettels, der die Kandidaten,
die durch das Nominierungs-Komitee als auch die Kandidaten,
die die Bedingungen der Mitglieds-Nominierung erfüllt haben,
enthält.
9. Es steht einem Kandidaten für die Mitglieder-Nominierung
frei, seinen Namen jederzeit von der Kandidatenliste streichen
zu lassen. Wenn ein Kandidat dies tut, werden die Unterstützungen
gelöscht und die jeweiligen Mitglieder haben die Möglichkeit
einen anderen Kandidaten zu unterstützen. Wenn es die Zeit
zuläßt wird ICANN den betreffenden Mitgliedern eine E-Mail
mit der Mitteilung zusenden, daß ihr unterstützter Kandidat
ausgeschieden ist. Da die Unterstützungen zu den Mitglieder
gehören, kann ein Kandidat nicht seine/ihre Unterstützungen
einem anderen Kandidaten übertragen.
10. Die Namen von Unterstützen werden nicht
veröffentlicht oder den Kandidaten mitgeteilt.
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Nominierungs-Ausschuß-Prozeß
(22. Mai – 31. Juli 2000)
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Für Informationen über den Nominierungs-Ausschuß-Prozeß,
inklusive der Auswahlkriterien sehen Sie sich die Nominierungs-Ausschuß
Homepage an.
Regeln für die Mitglieder-Bewerbungs-Phase
(25. Februar – 31. Juli 2000)
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1. Die Hauptqualifikation für das Antreten
der ICANN At Large Mitgliedschaft ist das persönliches Interesse
und die Bereitschaft seine Zeit dem Studium wichtiger Themen
bezüglich des Internet Domain Name Systems zu widmen.
2. Weil ICANN durch finanzielle Unterstützung
dabei geholfen wird, seine At Large Mitgliedschaft auf Spendenbasis
aufzubauen, gibt es keine Mitgliedsbeiträge für den At Large
Vorstandswahlprozeß 2000.
3. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen,
muß der Bewerber 16 Jahre oder älter sein.
4. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen,
muß der Bewerber eine gültige Anschrift, seinen/ihren kompletten,
rechtmäßigen Namen und seine/ihre Postanschrift im Bewerbungsformular
angeben.
5. Der Bewerber muß zustimmen daß, wenn seine Mitgliedschaft
oder Stimme als Teil eines At Large Überprüfungsprozessses
gefordert wird, er /sie geeignete Dokumentationen seiner rechtmäßigen
Identität, Adresse, Staatsbürgerschaft und Alter zu Verfügung
stellt.
6. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen,
muß der Bewerber eine gültige Internet E-Mail Adresse angeben,
die kontinuierlich aktiviert ist, so daß er/sie Nachrichten
senden und von ICANN empfangen und an seinen elektronischen
Foren teilnehmen kann.
7. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen,
darf der Bewerber zu keiner Zeit einen fiktiven oder anonymen
Namen in Verbindung mit seiner At Large Mitgliedschaft verwenden.
Der Verstoß gegen diese Regel wird die dauernde Löschung Ihre
Mitgliedschaft zur Folge haben.
8. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen,
muß der Bewerber zustimmen zu den Regel zu stehen, die für
die Teilnahme an ICANN-Mailinglisten und elektronischen Foren
aufgestellt wurden. Der Verstoß gegen diese Regel kann die
Löschung Ihre Mitgliedschaft zur Folge haben.
9. Der Bewerber wird automatisch mit in die
Liste der At Large E-Mail-Ankündigungen aufgenommen, wenn
seine Mitgliedschaft aktiviert wurde.
10. ICANN wird allgemein akzeptierte Techniken
anwenden, um mehrfache oder betrügerische Registrierungen
aufzuspüren. ICANN wird jegliche Bewerbung oder Mitgliedschaft,
die anscheinend ungültige Identitäten, E-Mail-Adressen oder
physikalische Adressen enthält, aufheben.
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