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Regeln für den At Large Vorstands-Wahl-Prozeß 2000

ICANN befindet sich im Prozeß der Wahl von fünf Vorstandsmitgliedern, basierend auf der Wahl von global registrierten Internetnutzern. Die folgenden Regeln für der Wahlablauf wurden zusammengetragen aus Beschlüssen des ICANN Vorstandes und den Empfehlungen des Wahlkomitees.

Für die Auslegung der Regeln, den Hintergrund zur Entwicklung und die Gedanken die dahinter stehen, schauen Sie sich bitte folgendes Material an

Yokohama Vorstandsbeschlüsse (16. Juli 2000) (englisch)

Cairo Vorstandsbeschlüsse (20. März 2000) (englisch)

Empfehlungen des Wahlkomitees (8. Juli 8, 2000) (englisch)

Hintergrundinformationen für Kandidaten (8. Juli 2000) (englisch)

·         Empfehlungen des Mitgliedschafts-Beratungskomitees (26. Mai 1999) (englisch)

·         Gesammeltes Hintergrundmaterial zur At Large Mitgliedschaft (englisch)

·         Häufig gestellte Fragen (FAQ)

·         Richtlinien bezüglich ICANN At Large (englisch)

Generelle Regeln

1. Regionale Wahl. Die Wahl der fünf At Large Direktoren wird regional durchgeführt, wie in den ICANN Richtlinien festgelegt. Ein Kandidat wird in der Region geführt, deren Staatsbürgerschaft er/sie inne hat. Deshalb wird die At Large Wahl in 5 einzelnen Wahlen in 5 getrennten Bezirken ausgetragen, wobei ein Kandidat als Gewinner aus jedem Bezirk hervortreten wird.

2. Datenschutz. ICANN wird die persönlichen Daten, die mit dem Mitgliedsbewerbungsformular übermittelt wurden, nur für Zwecke bezüglich der At Large Mitgliedschaft und der Wahl von At Large Direktoren nutzen. Persönliche Daten, die von den Bewerbern und Mitgliedern übermittelt wurden, werden nicht verkauft oder an externe Personen, Firmen oder Organisationen übertragen, oder für irgendwelche kommerziellen Zwecke genutzt.

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Regeln für die Wahlphase
(1. Oktober – 10. Oktober)

1. ICANN wird das Alternative (auch bekannt als "Preferential" or "Single-Transferable") Wahlsystem für die Durchführung dieser Wahl nutzen. Die Mitglieder werden die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Präferenzen aufstellen („1“ für die erste Präferenz, „2“ für die zweite, usw.). Die Mitglieder könne so viele oder wenig Kandidaten aufstellen wie sie möchten. Die Stimmen werden bezüglich ihrer ersten Präferenzen ausgezählt (die „1“ten). Wenn an dieser Stelle ein Kandidat die absolute Mehrheit (50% + 1) erreicht hat, ist er/sie gewählt. Wenn nicht, wird der Kandidat mit wenigsten Stimmen gestrichen. Die gestrichenen Kandidatenstimmen werden den Kandidaten der nächsten Präferenz zugeschlagen (die „2“ten). Die Stimmen werden neu ausgezählt um zu bestimmen, ob irgendein Kandidat die absolute Mehrheit hat. Wenn nicht wird der Streichungsprozeß wiederholt, bis ein Kandidat die Mehrheit erreicht.

2. Im Falle eines Gleichstandes wird der Kandidat mit höchsten Anzahl an ersten Präferenzen (die „1“ten) ausgewählt. Im Falle eines Gleichstandes bei der Anzahle der ersten Präferenzen  wird der Kandidat mit der größten Anzahl zweiter Präferenzen (die „2“ten) ausgewählt und so weiter durch die aufeinander folgenden Präferenzen, so lange wie nötig. In dem höchst unwahrscheinlichen Fall, daß zwei Kandidaten exakt die selbe Anzahl an Stimmen erhalten wird die Wahl durch einen Münzwurf, beaufsichtigt durch die Wahlaufsicht und das Überwachungskomitee, entschieden.

3. Die At Large Mitglieder werden ihre Stimmzettel online über eine gesicherte Schnittstelle, bereitgestellt durch den ausgewählten Anbieter, abgeben können und müssen ihre Mitgliedsnummer, das Paßwort und die PIN angeben, um zu wählen. (Um die vom Wahlausschuß bereitgestellt Beschreibung des Onlinewahlsystems anzusehen klicken Sie hier.)

4. Es wird eine unabhängiges Überwachungs- und Aufsichtsgremium, bestehend aus 3-7 gut qualifizierten, unparteiischen und ihre persönlichen Fähigkeiten einbringenden Personen geben, das die Wahl kontrollieren und überwachen wird. Das Überwachungs- und Aufsichtsgremium wird Zugriff auf alle notwendigen Informationen haben, um die Zuverlässigkeit und Integrität der Wahl bescheinigen zu können.

5. Umfang der Überwachung und Beaufsichtigung. Die Rolle des Überwachungs- und Aufsichtsgremiums wird es sein Fragen zu stellen, um die Gültigkeit des Wahl- und Auswahlprozesses festzustellen und Frage und Beschwerden bezüglich der Gültigkeit des Prozesses entgegen zu nehmen und zu untersuchen.
Folgend Themen können möglicherweise vom Überwachungs- und Aufsichtsgremium erwogen werden: (a) Prüfung des Mitglieder/Wähler Registrierungsprozesses und die Rolle der Stimmberechtigten; (b) Prüfung des Designs des Wahlsystems, der Beriebssoftware, und der Ausführungsverfahren des Anbieters des Onlinewahlsystems; (c) Monitoring der eigentlichen Wahl, Tabellarisierung von Ergebnissen und der Bekanntgabe von Resultaten durch ICANN-Autoritäten; (d) Annahme von Kommentaren und Fragen und, wenn angemessen, Untersuchung und Beantwortung der Fragen; und (e) wenn angemessen, Herausgabe öffentlicher Statements.

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Regeln für die Wählerinformations- und Dialogphase

(9. September – 10. Oktober)

1. ICANN wird die Kommunikation zu allen Kandidaten auf eine gleiche Basis stellen.

2. ICANN wird eine informierende Webseite auf der Basis des grundlegenden Formates, das in der Mitglieder-Nominierungs-Phase spezifiziert wurde, für jeden Kandidaten bereitstellen.

3. Währen der Wählerinformations- und Dialogphase wird ICANN ein öffentliches Frage & Antwort Forum für die Kandidaten bereitstellen. Im Frage & Antwort Forum werden aktivierte Mitglieder die Möglichkeit haben, wahlbezogene Fragen an die Kandidaten zu stellen. Jeder Kandidat hat die Möglichkeit seine Beteiligung im Forum dadurch niedrig zu halten, indem er/sie entscheidet, ob er/sie jede Frage beantwortet und wie.

4. Die Kandidaten werden keinen Zugriff auf At Lage Mitglieder-, Wählerlisten oder E-Mail-Adressen haben. Währen der Wählerinformations- und Dialogphase wird ICANN wöchentlich E-Mail-Updates regional an die At Large Mitglieder versenden, mit Erinnerungen über den Wahlprozeß und mit links zu den Kandidaten-Webseiten.

5. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bis zu 10 Fragen im Frage & Antwort Forum zu stellen. Die Fragen sollten so kurz wie möglich gehalten bleiben.

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Regeln für die Mitglieder-Nominierungs-Phase
(1. August – 8. September)

1. Eine Einzelperson, die von den Mitgliedern nominiert werden möchte, muß die ICANN über seinen/ihren diesbezüglichen Wunsch informieren. Die Einzelperson muß die folgenden Informationen einreichen:

·         Name

·         Land der Staatsbürgerschaft

·         Wohnort

·         Physikalische Adresse und Telefonnummer

·         E-Mail Adresse

·         Arbeitgeber

·         Eine Darstellung, die die Qualifikationen und Erfahrungen der Einzelperson darlegt,  insbesondere diejenigen, die relevant sind zu (a)  den technischen und administrativen Verantwortlichkeiten ICANNs und (b) seine/ihre Führungsrolle und  Strategieebene.(250 Wörter)

·         Informationen, die wesentliche ICANN-bezogene Interessen zeigen (100 Wörter), einschließlich eines Nachweises von:

·         Beschäftigungs- und Beratungsverhältnissen

·         Besitz- oder Investitionsinteressen in  ICANN-nahen Geschäftsbereichen

·         offizielle Positionen in ICANN-nahen Geschäftsbereichen oder Organisationen

·         Hintergrundinformationen, persönliche Erklärungen, URL oder andere Informationen, die der/die Kandidat/In in Zusammenhang mit seinem/ihrem Namen auf der ICANN-Webseite bekanntgeben möchte. (400 Wörter)

·         Ob die Einzelperson ein Amtsinhaber einer nationalen Regierung oder einer multinationalen Entität ist, die durch Vertrag oder einer anderen Vereinbarung zwischen Nationalregierungen gegründet wurde, wie einem gewählten Amtsinhaber oder einem Angestellten einer Regierung oder multinationalen Entität. (50 Wörter)

2. Der  letzte Termin, zu dem eine Einzelperson ICANN über seinen/ihren Wunsch der Nominierung durch die Mitglieder informieren muß, ist der 14. August.

3. Für jede Person, die eine Mitgliedernominierung wünscht, wird ICANN eine Webseite mit den Informationen in Nummer 1 der  Richtlinie, außer der physikalischen Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse (es sei denn, dieses wird von der Person gewünscht), bereitstellen. Die Seiten werden aufgelistet auf einer gemeinsame Seite, die nach geographischen Regionen gegliedert ist.

4. ICANN liefert eine CGI-Schnittstelle, die jedem Allgemeinen Mitglied erlaubt, seine/ihre  Unterstützung für einen mitgliedernominierten Kandidaten durch die Eingabe seiner/ihrer Mitgliedsnummer, Paßwort und PIN-Nummer, zu signalisieren.

5. Jedes At Large Mitglied wird in der Lage sein, die Unterstützung für einen mitgliedernominierten Kandidaten seiner/ihrer geographischen Region bekanntzugeben. Ein Mitglied kann während des Miglieder-Nominierungs-Prozesses seine Unterstützung zu jeder Zeit ändern.

6. ICANN schickt periodisch E-Mail Mitteilungen an die Allgemeinen Mitglieder. Diese enthalten die Namen der Einzelpersonen, die die Mitgliedernominierung ersuchen, und weisen die Mitglieder auf die Webseiten der Kandidaten hin.

7. Um bei der abschließenden Wahl berücksichtigt zu werden, muß eine Person, die die Mitgliedernominierung anstrebt, folgende Bedingungen erfüllen:

(a)     Unterstützung von 2% der Allgemeinen Mitglieder in seiner/ihrer geographischen Region, oder 20 Mitglieder, je nachdem was größer ist; und

(b)     Unterstützung von Einwohnern aus mindestens zwei (2) Ländern;

(Abhängig von einer absoluten Begrenzung auf 7 Kandidaten pro Region; beinhaltet sowohl die vom Nominierungs-Komitee Nominierten als auch  die Mitgliedernominierten Kandidaten, außer wenn es zu einem Gleichstand kommt, in welchem die Zahl der die Schwelle überschreitenden Kandidaten die Zahl der vorhandenen Nominierungen übersteigt. In diesem Fall werden alle Kandidaten mit Gleichstand an der Wahl teilnehmen.)
Die mindestens notwendige Anzahl an Unterstützungen, die notwendig ist, um sich für die Mitgliedernominierung zu qualifizieren wird am Ende der Mitglieder-Nominierungs-Periode berechnet (das heißt, am Endtermin für Unterstützungen und Aktivierungen, um Mitternacht des 8. September UTC/GMT).

8. Der Mitglieder-Nominierungs-Prozess  wird beendet durch die Bekanntgabe des abschließenden Stimmzettels, der die Kandidaten, die durch das Nominierungs-Komitee als auch die Kandidaten, die die Bedingungen der Mitglieds-Nominierung erfüllt haben, enthält.

9. Es steht einem Kandidaten für die Mitglieder-Nominierung frei, seinen Namen jederzeit von der Kandidatenliste streichen zu lassen. Wenn ein Kandidat dies tut, werden die Unterstützungen gelöscht und die jeweiligen Mitglieder haben die Möglichkeit einen anderen Kandidaten zu unterstützen. Wenn es die Zeit zuläßt wird ICANN den betreffenden Mitgliedern eine E-Mail mit der Mitteilung zusenden, daß ihr unterstützter Kandidat ausgeschieden ist. Da die Unterstützungen zu den Mitglieder gehören, kann ein Kandidat nicht seine/ihre Unterstützungen einem anderen Kandidaten übertragen.

10. Die Namen von Unterstützen werden nicht veröffentlicht oder den Kandidaten mitgeteilt.

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Nominierungs-Ausschuß-Prozeß

(22. Mai – 31. Juli 2000)

Für Informationen über den Nominierungs-Ausschuß-Prozeß, inklusive der Auswahlkriterien sehen Sie sich die Nominierungs-Ausschuß Homepage an.

Regeln für die Mitglieder-Bewerbungs-Phase
(25. Februar – 31. Juli 2000)

1. Die Hauptqualifikation für das Antreten der ICANN At Large Mitgliedschaft ist das persönliches Interesse und die Bereitschaft seine Zeit dem Studium wichtiger Themen bezüglich des Internet Domain Name Systems zu widmen.

2. Weil ICANN durch finanzielle Unterstützung dabei geholfen wird, seine At Large Mitgliedschaft auf Spendenbasis aufzubauen, gibt es keine Mitgliedsbeiträge für den At Large Vorstandswahlprozeß 2000.

3. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen, muß der Bewerber 16 Jahre oder älter sein.

4. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen, muß der Bewerber eine gültige Anschrift, seinen/ihren kompletten, rechtmäßigen Namen und seine/ihre Postanschrift im Bewerbungsformular angeben.

5. Der Bewerber muß  zustimmen daß, wenn seine Mitgliedschaft oder Stimme als Teil eines At Large Überprüfungsprozessses gefordert wird, er /sie geeignete Dokumentationen seiner rechtmäßigen Identität, Adresse, Staatsbürgerschaft und Alter zu Verfügung stellt.

6. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen, muß der Bewerber eine gültige Internet E-Mail Adresse angeben, die kontinuierlich aktiviert ist, so daß er/sie Nachrichten senden und von ICANN empfangen und an seinen elektronischen Foren teilnehmen kann.

7. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen, darf der Bewerber zu keiner Zeit einen fiktiven oder anonymen Namen in Verbindung mit seiner At Large Mitgliedschaft verwenden. Der Verstoß gegen diese Regel wird die dauernde Löschung Ihre Mitgliedschaft zur Folge haben.

8. Um die At Large Mitgliedschaft zu erlangen, muß der Bewerber zustimmen zu den Regel zu stehen, die für die Teilnahme an ICANN-Mailinglisten und elektronischen Foren aufgestellt wurden. Der Verstoß gegen diese Regel kann die Löschung Ihre Mitgliedschaft zur Folge haben.

9. Der Bewerber wird automatisch mit in die Liste der At Large E-Mail-Ankündigungen aufgenommen, wenn seine Mitgliedschaft aktiviert wurde.

10. ICANN wird allgemein akzeptierte Techniken anwenden, um mehrfache oder betrügerische Registrierungen aufzuspüren. ICANN wird jegliche Bewerbung oder Mitgliedschaft, die anscheinend ungültige Identitäten, E-Mail-Adressen oder physikalische Adressen enthält, aufheben.

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